Wärmetransferkoeffizient über das Erdreich

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Der stationäre Wärmetransferkoeffizient über das Erdreich (früher auch Leitwert zum Erdreich) Hg wird nach DIN EN ISO 13370 berechnet. Für die Berechnung nach DIN 4108-6 und DIN V 18599-2 können auch Temperaturkorrekturfaktoren eingesetzt werden. Allerdings werden erst ab DIN V 18599 [2018-09] vergleichbare Temperaturkorrekturfaktoren verwendet. Die Vereinfachung in vorhergehenden Versionen führte oft zu unrealistischen Faktoren.

Wichtige Kenngröße für die Ermittlung des Wärmetransfers zum Erdreich ist das charakteristische Bodenplattenmaß (DIN EN ISO 13370 Nr. 8.1):

[math]\displaystyle{ B' = A / (0,5 * P) }[/math]

Dabei ist A die Fläche der Bodenplatte und P der Umfang, jedoch ohne die Grenzlinien, die an beheizte Gebäudebereiche grenzen.

In DIN EN ISO 13370 wird ein vereinfachtes Verfahren beschrieben, mit der Wärmetransferkoeffizient berechent wird. Detailliert lässt sich der Wärmetransfer mit einer Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211 berechnen.

Perimeterdämmung (Kellerwände bei unbeheizten Kellern)

Perimeterdaemmung.png

Eine Perimeterdämmung im Zusammenhang mit den Temperaturkorrekturfaktoren ist eine Dämmung auf den erdberührten Kellerwänden von OK Bodenplatte bis zur Fassadendämmung. Die Dämmung muss einen Wärmedurchlasswiderstand von mind. 1,5 (m²K)/W haben (entspricht einer Dämmung mit >5,25 cm Dämmschichtdicke WLG 040). Luftberührten Kellerwandflächen sind bis zur Fassadendämmung oder bis OK Kellerdecke (Decke über dem unbeheizten Keller) in gleicher Qualität wie die Perimeterdämmung auszuführen.

Die Anforderungen an eine Perimeterdämmung sind in DIN V 4108-6 nicht definiert, werden jedoch in DIN V 18599-2 in Anmerkung g zu Tabelle 3 beschrieben.

 

Randdämmung (nicht unterkellerte Gebäude)

Eine Randdämmung ist eine zusätzliche Dämmung von Bodenplatten im Sinne der DIN EN ISO 13370. Für die Verwendung von verringerten Temperaturkorrekturfaktoren werden unterschieden:

  • waagerechte Randdämmung 5m breit
  • senkrechte Randdämmung 2m tief

Eine senkrechte Dämmung mit einer Tiefe von 2m wird bei nicht unterkellerten Gebäuden in der Realität eher nicht vorkommen. Eine waagerechte Randdämmung ist auch nur bei sehr großen Gebäuden sinnvoll anwendbar.

Die zusätzliche Dämmung ist bei der Berechnung der U-Werte der Regelbauteile nicht mit zu berücksichtigen.

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