Wärmeschutzverordnung
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Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung - WärmeschutzV) gilt seit dem 1.11.1977 und wurde auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) erlassen.
Die Wärmeschutzverordnung wurde ab dem 1.2.2002 von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst.
Historie
siehe auch Gesetzliche Regeln zur Energieeffizienz (Historie)#Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV)
gültig ab | Regelung/Verordnung | Erläuterungen | |
---|---|---|---|
01.11.1977 | 1. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) vom 11.8.1977 | Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten | |
01.01.1984 | 2. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) vom 24.2.1982 | Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten, erhöhte Anforderungen gegenüber 1. WärmeschutzV | |
01.01.1995 | 3. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) vom 16.8.1994 | Bilanzierung des Jahresheizwärmebedarfs nach einem Heizperiodenbilanzverfahren, vereinfachtes Verfahren (Bauteilnachweis) für kleine Wohngebäude |
Siehe auch: EnEG