KfW: Unterschied zwischen den Versionen

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==Förderprogramme==
==Förderprogramme (Übersicht)==
* '''Ökologisch Bauen''' (144/145)
* '''KfW-CO<sub>2</sub>-Gebäudesanierungsprogramm (Maßnahmenpakete 0-4)''' (130+430)
** KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser
** Umfangreiche energetische Sanierung von Wohngebäuden, die vor 1979 fertiggestellt wurden
** KfW-Energiesparhäuser 60
** Austausch veralteter Heizungstechnik
** Einbau neuer Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, KWK und Nah-/Fernwärme
* '''Wohnraum modernisieren''' (141,142,143)
* '''Wohnraum modernisieren''' (141,142,143)
** Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
** Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
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** Wärmeschutz der Gebäudehülle
** Wärmeschutz der Gebäudehülle
** Erneuerung der Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, KWK und Nah-/Fernwärme
** Erneuerung der Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, KWK und Nah-/Fernwärme
* '''KfW-CO<sub>2</sub>-Gebäudesanierungsprogramm (Maßnahmenpakete 0-4)''' (130)
* '''Ökologisch Bauen''' (144/145)
** Umfangreiche energetische Sanierung von Wohgebäuden, die vor 1979 fertiggestellt wurden (CO<sub>2</sub>-Minderung 40kg/(m²a))
** KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser
** Austausch veralteter Heizungstechnik
** KfW-Energiesparhäuser 60
** Einbau neuer Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, KWK und Nah-/Fernwärme
* '''Solarstrom Erzeugen''' (140)
* '''Solarstrom Erzeugen''' (140)
** Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von PV-Anlagen
** Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von PV-Anlagen


==CO2-Gebäudesanierungsprogramm==
[[Bild:Tabelle_co2programm.jpg]]


==CO2-Gebäudesanierungsprogramm==
Die Co<sub>2</sub>-Emissionen im Förderprogramm werden mit von der KfW festgelegten Faktoren berechnet.
* siehe [[CO2-Emission]]


===Maßnahmenpaket 4===
===Maßnahmenpaket 4===
Nach Aussage der Kfw werden im Maßnahmenpaket 4 nur Maßnahmen gefördert, die wie in den Paketen 0-3 vollständig ausgeführt werden. Das heißt für die Förderbausteine:
Nach Aussage der Kfw werden im Maßnahmenpaket 4 grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die wie in den Paketen 0-3 vollständig ausgeführt werden. Das heißt für die Förderbausteine:
* Wärmedämmung der Wände: Dämmung aller Außenwände
* Wärmedämmung der Wände: Dämmung aller Außenwände
* Wärmedämmung des Daches: Dämmung aller Dachflächen
* Wärmedämmung des Daches: Dämmung aller Dachflächen
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* Austausch der Fenster: Austausch aller Fenster oder Erneuerung der Verglasung ???
* Austausch der Fenster: Austausch aller Fenster oder Erneuerung der Verglasung ???


==Tilgungszuschuss (früher Teilschulderlass) im CO<sub>2</sub>-Gebäudesanierungsprogramm==
Ausnahmen von der Regel "grundsätzlich alles" sind möglich und von einem Sachverständigen zu begründen.
Der bisherige Teilschulderlass in Höhe von 20% wurde mit der Änderung der Förderrichtlinien in einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15% umgewandelt.
 
Bei den neuen KfW-Förderprogrammen ab 1.Januar 2007 ist die CO2-Einsparung nicht mehr nachzuweisen. Da gleichzeitig jedoch die Anforderungen an die Wärmedämmung in den Maßnahmepaketen 0-4 verschärft wurden (2cm mehr Dämmung bzw. 1 WLG besser), ist dieser Nachweis i.d.R. implizit gegeben.
 
===Tilgungszuschuss (früher Teilschulderlass) im CO<sub>2</sub>-Gebäudesanierungsprogramm===
 
Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erneut umgestellt. Es gibt nun eine Darlehensvariante (Programm 130) und eine reine Zuschußvariante (Programm 430). Es ist jeweils eines dieser Programme auszuwählen. Wichtig ist, dass gleichzeitig die technischen Mindestanforderungen lt. Anlagen verschärft wurden. Es ist nun z.B. bei den Maßnahmepaketen 2cm mehr Wärmedämmung zu nehmen oder auf die nächst niedrigere WLG zu gehen. Beim Einbau einer neuen Heizungstechnik wird NT nicht mehr gefördert, es ist zumindest ein Brennwertkessel zu nehmen. Der CO2- Nachweis wird nicht mehr gefordert.
 
Bei beiden Programme (130 und 430) werden die folgenden Blöcke unterschieden:
 
 
A.  Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau oder besser (-30%)
 
B.  Maßnahmepakete
 
Je nach Maßnahmen sind damit folgende unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten gegeben:
 
 
1. Bei Ausführung von mindestens 3 der im MP 4 genannten Maßnahmen:
        - 5% Zuschuß im Programm "430" (Zuschußvariante)                    ODER
        - zinsverbilligtes Darlehen im Programm "130" (Darlehensvariante)
 
2.  Bei Sanierung auf Niveau "EnEV Neubau":
        - 10% Zuschuß im Programm "430" (Zuschußvariante)                    ODER
        - zinsverbilligtes Darlehen UND 5% Tilgungszuschuß
          im Programm "130" (Darlehensvariante)
 
3.  Bei Sanierung auf Niveau "EnEV Neubau - 30%":
        - 17,5% Zuschuß im Programm "430" (Zuschußvariante)                  ODER
        - zinsverbilligtes Darlehen UND 12,5% Tilgungszuschuß
          im Programm "130" (Darlehensvariante)
 
==Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS==
In diesem Programm werden folgende Maßnahmen gefördert:
# Erneuerung der Fenster (Mindestanforderungen der EnEV, Anlage 3)
# Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle (Dämmungen mind. entsprechend Anlage)
# Erneuerung von Heizungstechnik
In diesem Förderprogramm müssen nicht grundsätzlich alle Bauteile einer Kategorie erneuert bzw. gedämmt werden!


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:53 Uhr

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 7431-0
Telefax: 069 7431-2944
Internet: http://www.kfw.de

         KfW Förderbank

Internet: http://www.kfw-foerderbank.de
Infocenter: 01801 / 33 55 77 (Mo-Fr. 7.30-18.30 Uhr)

Förderprogramme (Übersicht)

  • KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Maßnahmenpakete 0-4) (130+430)
    • Umfangreiche energetische Sanierung von Wohngebäuden, die vor 1979 fertiggestellt wurden
    • Austausch veralteter Heizungstechnik
  • Wohnraum modernisieren (141,142,143)
    • Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden
    • Verbesserung der Außenanlagen bei MFH
    • Maßnahmen zum Rückbau leerstehender Mietwohngebäude in den neuen Bundesländern
    • Wärmeschutz der Gebäudehülle
    • Erneuerung der Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, KWK und Nah-/Fernwärme
  • Ökologisch Bauen (144/145)
    • KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser
    • KfW-Energiesparhäuser 60
    • Einbau neuer Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, KWK und Nah-/Fernwärme
  • Solarstrom Erzeugen (140)
    • Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von PV-Anlagen

CO2-Gebäudesanierungsprogramm


Maßnahmenpaket 4

Nach Aussage der Kfw werden im Maßnahmenpaket 4 grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die wie in den Paketen 0-3 vollständig ausgeführt werden. Das heißt für die Förderbausteine:

  • Wärmedämmung der Wände: Dämmung aller Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches: Dämmung aller Dachflächen
  • Wärmedämmung der Kellerdecke: Dämmung der kompletten Deckenflächen
  • Austausch der Fenster: Austausch aller Fenster oder Erneuerung der Verglasung ???

Ausnahmen von der Regel "grundsätzlich alles" sind möglich und von einem Sachverständigen zu begründen.

Bei den neuen KfW-Förderprogrammen ab 1.Januar 2007 ist die CO2-Einsparung nicht mehr nachzuweisen. Da gleichzeitig jedoch die Anforderungen an die Wärmedämmung in den Maßnahmepaketen 0-4 verschärft wurden (2cm mehr Dämmung bzw. 1 WLG besser), ist dieser Nachweis i.d.R. implizit gegeben.

Tilgungszuschuss (früher Teilschulderlass) im CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erneut umgestellt. Es gibt nun eine Darlehensvariante (Programm 130) und eine reine Zuschußvariante (Programm 430). Es ist jeweils eines dieser Programme auszuwählen. Wichtig ist, dass gleichzeitig die technischen Mindestanforderungen lt. Anlagen verschärft wurden. Es ist nun z.B. bei den Maßnahmepaketen 2cm mehr Wärmedämmung zu nehmen oder auf die nächst niedrigere WLG zu gehen. Beim Einbau einer neuen Heizungstechnik wird NT nicht mehr gefördert, es ist zumindest ein Brennwertkessel zu nehmen. Der CO2- Nachweis wird nicht mehr gefordert.

Bei beiden Programme (130 und 430) werden die folgenden Blöcke unterschieden:


A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau oder besser (-30%)

B. Maßnahmepakete


Je nach Maßnahmen sind damit folgende unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten gegeben:


1. Bei Ausführung von mindestens 3 der im MP 4 genannten Maßnahmen:

        - 5% Zuschuß im Programm "430" (Zuschußvariante)                     ODER
        - zinsverbilligtes Darlehen im Programm "130" (Darlehensvariante)

2. Bei Sanierung auf Niveau "EnEV Neubau":

        - 10% Zuschuß im Programm "430" (Zuschußvariante)                    ODER
        - zinsverbilligtes Darlehen UND 5% Tilgungszuschuß
          im Programm "130" (Darlehensvariante)

3. Bei Sanierung auf Niveau "EnEV Neubau - 30%":

        - 17,5% Zuschuß im Programm "430" (Zuschußvariante)                  ODER
        - zinsverbilligtes Darlehen UND 12,5% Tilgungszuschuß
          im Programm "130" (Darlehensvariante)

Wohnraum Modernisieren ÖKO-PLUS

In diesem Programm werden folgende Maßnahmen gefördert:

  1. Erneuerung der Fenster (Mindestanforderungen der EnEV, Anlage 3)
  2. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle (Dämmungen mind. entsprechend Anlage)
  3. Erneuerung von Heizungstechnik

In diesem Förderprogramm müssen nicht grundsätzlich alle Bauteile einer Kategorie erneuert bzw. gedämmt werden!

Weblinks