Energieausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz''' (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der [[Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden|EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden]].
Der '''Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz''' (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der [[Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden|EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden]].


Zur Zeit werden für Energieausweise folgende Bezeichnungen verwendet:
Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der [[Energieeinsparverordnung |Energieeinsparverordnung (EnEV)]] geregelt.
 
Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich:
* [[Energiepass (dena)]]
* [[Energiepass (dena)]]
* [[Energiebedarfsausweis]] (Ausweis für Neubauten nach EnEV)
* [[Energiebedarfsausweis]] nach EnEV 2001
 
Mit der Novelle der EnEV 2006/2007 ist mit einer Änderung der Begriffe zu rechnen.


[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]
[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:52 Uhr

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich: