Energiebedarfsausweis: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Energie-Wiki
energie>WikiSysop Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K 10 Versionen importiert |
(4 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:52 Uhr
Ein Energiebedarfsausweis (Ausweis über Energie- und Wärmebeard, Energieverbrauchskennwerte) ist ein Ausweis nach § 13 EnEV in dem die wesentlichen Werte zum Gebäudeenergiebedarf zusammengestellt werden. Den Aufbau des Ausweises regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis).
Der Energiebedarfsausweis wird vorraussichtlich ab 2007 durch den Energieausweis abgelöst.
Siehe auch: EnEV, Energieausweis, Energiepass (dena)