Energiebedarfsausweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Energie-Wiki
energie>Arch-m
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K 10 Versionen importiert
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:52 Uhr

Ein Energiebedarfsausweis (Ausweis über Energie- und Wärmebeard, Energieverbrauchskennwerte) ist ein Ausweis nach § 13 EnEV in dem die wesentlichen Werte zum Gebäudeenergiebedarf zusammengestellt werden. Den Aufbau des Ausweises regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis).

Der Energiebedarfsausweis wird vorraussichtlich ab 2007 durch den Energieausweis abgelöst.