Wohngebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. April 2021, 06:53 Uhr
Wohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 1: "Gebäude, die nach Ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen"
Dazu zählen auch:
- Wohnheime
Alle anderen Gebäude zählen zu den Nichtwohngebäuden. Dazu gehören auch:
- Hotels und Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Gästehäuser, Ferienheime ...)
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Krankenhäuser
- Jugendhäuser
obwohl diese Gebäude auch zu wohnähnlichen Zwecken genutzt werden.
Siehe auch: Nichtwohngebäude