Heizungswasser: Unterschied zwischen den Versionen
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Heizungswasser muss regelmäßig geprüft werden. Gegebenenfalls müssen die Sollwerte nachträglich angepasst werden. Sogenanntes VE (vollentsalztes) Heizungswasser ist allein kein aufbereitetes Heizungswasser. | Heizungswasser muss regelmäßig geprüft werden. Gegebenenfalls müssen die Sollwerte nachträglich angepasst werden. Sogenanntes VE (vollentsalztes) Heizungswasser ist allein kein aufbereitetes Heizungswasser. | ||
Für Kaltwasserkreisläufe und '''Wasser in Kühlanlagen''' gilt VDI 6044. |
Aktuelle Version vom 25. April 2023, 20:30 Uhr
Bei neuen Heizanlagen, Wärmeerzeugern, Hocheffizientzpumpen und Ventilen sollte nur noch mit aufbereitetem Heizungswasser (VDI-Richtlinie 2035) gearbeitet werden.
Heizungswasser soll:
- Steinbildung und
- Korossion vermeiden
Dafür muss Heizungswasser folgende Eigenschaften aufweisen:
- Sensorische Eigenschaften (kein Bodensatz, Verfärbung, Trübung oder Geruch)
- elektrische Leitfähigkeit (salzarm 10..100 μS/cm)
- pH-Wert (Sollwert VDI: 8,2-10 bei Aluminium: 8,2-9)
- Gesamthärte: max. 0,3° dH (bei salzarmer Fahrweise bis 1,0 °dH)
Heizungswasser muss regelmäßig geprüft werden. Gegebenenfalls müssen die Sollwerte nachträglich angepasst werden. Sogenanntes VE (vollentsalztes) Heizungswasser ist allein kein aufbereitetes Heizungswasser.
Für Kaltwasserkreisläufe und Wasser in Kühlanlagen gilt VDI 6044.