Energiebedarfsausweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Energie-Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K 10 Versionen importiert
 
(7 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Energiebedarfsausweis''' (Ausweis über Energie- und Wärmebeard, Energieverbrauchskennwerte) ist ein Ausweis nach § 13 [[EnEV]] in dem die wesentlichen Werte zum Gebäudeenergiebedarf zusammengestellt werden. Den Aufbau des Ausweises regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis).
Ein '''Energiebedarfsausweis''' (Ausweis über Energie- und Wärmebeard, Energieverbrauchskennwerte) ist ein Ausweis nach § 13 [[EnEV]] in dem die wesentlichen Werte zum Gebäudeenergiebedarf zusammengestellt werden. Den Aufbau des Ausweises regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis).


{{siehe auch|[[EnEV]], [[Energiepass (dena)]]}}
Der Energiebedarfsausweis wird vorraussichtlich ab 2007 durch den [[Energieausweis]] abgelöst.
 
{{siehe auch|[[EnEV]], [[Energieausweis]], [[Energiepass (dena)]]}}
[[Kategorie:Energiebilanz]]
[[Kategorie:Energiebilanz]]
[[Kategorie:Energie (Begriffe)]]

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 05:52 Uhr

Ein Energiebedarfsausweis (Ausweis über Energie- und Wärmebeard, Energieverbrauchskennwerte) ist ein Ausweis nach § 13 EnEV in dem die wesentlichen Werte zum Gebäudeenergiebedarf zusammengestellt werden. Den Aufbau des Ausweises regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis).

Der Energiebedarfsausweis wird vorraussichtlich ab 2007 durch den Energieausweis abgelöst.