Nettogrundfläche: Unterschied zwischen den Versionen

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* A<sub>N</sub> = [[Gebäudenutzfläche]] nach EnEV
* A<sub>N</sub> = [[Gebäudenutzfläche]] nach EnEV


Für die Bilanzierung wird auch die mittlere Nettogrundfläche einer Wohnung verwendet:
* <math>A_{NGF,WE,m} = A_{NGF} / n_{WE}</math>
Nach DIN V 18599-8 [2018-09] kann vereinfachend eine mittlere Nettogrundfläche pro Wohnung von 80 m² verwendet werden.


{{siehe auch|[[Bruttovolumen]], [[Gebäudenutzfläche]]}}
{{siehe auch|[[Bruttovolumen]], [[Gebäudenutzfläche]]}}

Version vom 13. August 2019, 13:47 Uhr

Die Nettogrundfläche ANGF wird unter Nr. 8.2.1 DIN V 18599-1 [2018-09] definiert. Die Fläche ist jeweils die konditionierte Nettoraumfläche ANRF nach DIN 277-1.

Für den Wohnungsbau gelten im Zusammenhang mit der energetischen Bilanzierung folgende Gleichungen:

alle Wohngebäude: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1 * A_{Wohn} }[/math]
EFH mit beheiztem Keller: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1/1,35 * A_N }[/math]
EFH ohne beheiztem Keller + MFH: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1/1,20 * A_N }[/math]

Für die Bilanzierung wird auch die mittlere Nettogrundfläche einer Wohnung verwendet:

  • [math]\displaystyle{ A_{NGF,WE,m} = A_{NGF} / n_{WE} }[/math]

Nach DIN V 18599-8 [2018-09] kann vereinfachend eine mittlere Nettogrundfläche pro Wohnung von 80 m² verwendet werden.