Verglasungen Dachflächen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Dachflächenfenster''' werden in der DIN V 18599-4 nicht erwähnt, sind jedoch im Sinne dieser Norm Fenster.
'''Dachflächenfenster''' werden in der DIN V 18599-4 nicht erwähnt, sind jedoch im Sinne dieser Norm Fenster.


Die '''EnEV''' unterscheidet bei der Definition des Refernzgebäudes (Anlage 2, Tabelle 1 unter Nr. 1.1.2) zwischen:
Das '''GEG''' unterscheidet bei der Definition des Refernzgebäudes (Anlagen 1 und 2) und bei den Anforderungen bei der Erneuerung von Bauteilen zwischen:
* Glasdächern
* Glasdächern
* Lichtbändern
* Lichtbändern
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* Dachflächenfenstern
* Dachflächenfenstern


Hier werden entspr. der Auslegung des DIBT (13.Staffel) unter '''Lichtbändern''' nur Dachlichtbänder aus Kunststoff nach DIN EN 14963 verstanden. '''Lichtkuppeln''' sind nach dieser Auslegung nur Lichtkuppeln nach DIN EN 1873. Lichtkuppeln nach DIN EN 1873 haben eine Öffnungsweite (bzw. Durchmesser) von max. 2,50m und eine Öffnungslänge von max. 3,00 m. Alle anderen Verglasungen (mit Ausnahme der Dachflächenfenster) in Dachflächen werden als "Glasdächer" definiert.
Hier werden entspr. der Auslegung des DIBT (13.Staffel) unter '''Lichtbändern''' nur Dachlichtbänder aus Kunststoff nach DIN EN 14963 verstanden. '''Lichtkuppeln''' sind nach dieser Auslegung nur Lichtkuppeln nach DIN EN 1873.  
 
In DIN 4108-4 werden die Bemessungswerte von Lichtbändern, Lichtkuppeln und Glasdächern beschrieben. Bei Bauteilen, die nicht mehr als 50 cm aus der Dachfläche herausragen, sind die Nennwerte nach den europäischen Normen auf die lichte Rohbauöffnung umzurechnen.
 
U-Werte für Dachflächenfenster werden wie Fenster nach DIN EN 14351-1 berechnet/gemessen.





Version vom 10. Januar 2022, 17:15 Uhr

Bei den transparenten Bauteilen im Dachbereich unterscheidet die DIN V 18599-4 in folgende Dachoberlichter (Nr. 5.2.2 S.20 und 5.5.2):

  • Lichtkuppel
  • Lichtbänder
  • Sheddächer

Lichtbänder sind nach dieser Definition spezielle Fälle von Lichtkuppeln.

Dachflächenfenster werden in der DIN V 18599-4 nicht erwähnt, sind jedoch im Sinne dieser Norm Fenster.

Das GEG unterscheidet bei der Definition des Refernzgebäudes (Anlagen 1 und 2) und bei den Anforderungen bei der Erneuerung von Bauteilen zwischen:

  • Glasdächern
  • Lichtbändern
  • Lichtkuppen und
  • Dachflächenfenstern

Hier werden entspr. der Auslegung des DIBT (13.Staffel) unter Lichtbändern nur Dachlichtbänder aus Kunststoff nach DIN EN 14963 verstanden. Lichtkuppeln sind nach dieser Auslegung nur Lichtkuppeln nach DIN EN 1873.

In DIN 4108-4 werden die Bemessungswerte von Lichtbändern, Lichtkuppeln und Glasdächern beschrieben. Bei Bauteilen, die nicht mehr als 50 cm aus der Dachfläche herausragen, sind die Nennwerte nach den europäischen Normen auf die lichte Rohbauöffnung umzurechnen.

U-Werte für Dachflächenfenster werden wie Fenster nach DIN EN 14351-1 berechnet/gemessen.