Energieeinsparverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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| bis 1977 || DIN 4108 || Regelungen zum Mindestwärmeschutz
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| 1977-1982 || 1. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) || ???
| 1977-1982 || 1. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) || Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
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| 1982-1995 || 2. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) || Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
| 1982-1995 || 2. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) || Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten, erhöhte Anforderungen gegenüber 1. WärmeschutzV
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| 1995-2002 || 3. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) || Bilanzierung des Jahresheizwärmebedarfs nach einem Heizperiodenbilanzverfahren, vereinfachtes Verfahren (Bauteilnachweis) für kleine Wohngebäude
| 1995-2002 || 3. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) || Bilanzierung des Jahresheizwärmebedarfs nach einem Heizperiodenbilanzverfahren, vereinfachtes Verfahren (Bauteilnachweis) für kleine Wohngebäude

Version vom 4. September 2006, 14:33 Uhr

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Die Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - EnEV) gilt seit dem 01.02.2002. Sie wurde zuletzt im Dezember 2004 geändert.

Für 2006/2007 ist die Einarbeitung der |EU-Richtlinie 2002/91/EG zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geplant. Bekannte Details der neuen Richtlinie siehe Energieeinsparverordnung 2006.


Geschichte

Zeitraum Regelung/Verordnung Erläuterungen
bis 1977 DIN 4108 Regelungen zum Mindestwärmeschutz
1977-1982 1. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
1982-1995 2. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten, erhöhte Anforderungen gegenüber 1. WärmeschutzV
1995-2002 3. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) Bilanzierung des Jahresheizwärmebedarfs nach einem Heizperiodenbilanzverfahren, vereinfachtes Verfahren (Bauteilnachweis) für kleine Wohngebäude
ab 2002 Energieeinsparverordnung (EnEV) Bilanzierung des Primärenergiebedarfs nach Monatsbilanzverfahren/Heizperiodenbilanzverfahren
ab vorr. 2007 Energieeinsparverordnung 2006 Neues Bilanzierungsverfahren für Nichtwohngebäude (DIN 18599-X) und Einführung des Energieausweises (Ausweis über die Gesamtenergieeffzienz)

Die Vorschriften zur Verbesserung der Energieeffizienz von Heizanlagen wurden bis zur Energieeinsparverordnung über folgende Verordnungen geregelt.

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