Heizkessel: Unterschied zwischen den Versionen
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Feuerstätten und Feuerungseinrichtungen müssen nach Bauregelliste A, Teil 1 eine '''Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP)''' besitzen, damit sie betrieben werden dürfen. Ein CE-Zeichen allein reicht nicht aus! | |||
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Version vom 25. September 2006, 18:36 Uhr
Ein Heizkessel ist ein aus Kessel und Brenner bestehender Wärmeerzeuger, der zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an den Wärmeträger Wasser dient. (Definition nach § 2 Nr. 6 EnEV)
Feuerstätten und Feuerungseinrichtungen müssen nach Bauregelliste A, Teil 1 eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) besitzen, damit sie betrieben werden dürfen. Ein CE-Zeichen allein reicht nicht aus!