Luftdurchlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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* Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n<sub>50</sub> <= 1,5 | * Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n<sub>50</sub> <= 1,5 |
Version vom 14. November 2005, 11:17 Uhr
Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mit einem Gebläse zunächst mit Unterdruck, dann mit Überdruck von 50 Pa (etwa Windstärke 5) getestet. Danach wird der Volumenstrom gemessen, der bei diesem Druck durch Gebäudefugen und andere Undichtigkeiten strömt. Der Mittelwert beider Messungen ergibt den Messwert der Dichtigkeitsmessung (n50-Wert). Um Undichtkeiten zu erkennen, können auch Nebelmaschinen eingesetzt werden.
Messungen (Differenzdruck-Meßverfahren) sind nach DIN EN 13829, Verfahren A durchzuführen. Die Einteilung der Gebäude erfolgt dann je nach Anforderungen wie folgt:
EnEV
Anforderungen an Gebäude mit Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes nach EnEV Anhang 4 Nr. 2:
- Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n50 <= 3
- Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n50 <= 1,5
DIN 4108-6
Luftdichtheit | Mehrfamilienhaus | Einfamilienhaus |
---|---|---|
sehr dicht | n50 = 0,5..2,0 | n50 = 1,0..3,0 |
mittel dicht | n50 = 2,0..4,0 | n50 = 3,0..8,0 |
wenig dicht | n50 = 4,0..10,0 | n50 = 8,0..20,0 |
DIN EN 832
Klassifizierung
Klasse | Anforderungen |
---|---|
sehr gut | n50 < 1 h-1 |
befriedrigend | n50 < 2 h-1 |
ausreichend | n50 < 3 h-1 |
mangelhaft | n50 > 3 h-1 |
Passivhäuser / Niedrigenergiehäuser
Bei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig.
Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.