Mindestluftwechsel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Dezember 2005, 15:32 Uhr
Unter Mindestluftwechsel wird der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Luftwechsel bezeichnet.
EnEV
Nach §5(2) EnEV sind Gebäude so "auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist."
Siehe auch: wikipedia:de:Schimmelpilz