Mindestluftwechsel: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach §5(2) [[EnEV]] sind Gebäude so "auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist."
Nach §5(2) [[EnEV]] sind Gebäude so "auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist."


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Version vom 11. Dezember 2005, 15:32 Uhr

Unter Mindestluftwechsel wird der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Luftwechsel bezeichnet.

EnEV

Nach §5(2) EnEV sind Gebäude so "auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist."