Temperatur-Korrekturfaktoren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Oktober 2018, 16:10 Uhr
Vorlage:Navigationsleiste Transmissionwärme Im Heizperiodenbilanzverfahren nach DIN 4108-6 werden die Transmissionswärmeverluste mit Hilfe von Temperaturkorrekturfaktoren errechnet. Diese Faktoren berücksichtigen höhere Umgebungstemperaturen von Dachräumen und Kellern.
Die Temperaturkorrenturverfahren für das Heizperiodenbilanzverfahren sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Wärmestrom über ... | Fxi | Temperatur- korrekturfaktor DIN 4108-6 (Tab. D.2) |
---|---|---|
Außenwände, Fenster | FAW, FW | 1 |
Dach (zur Außenluft) | FD | 1 |
Oberste Geschossdecke (zum nicht ausgebauten Dachraum) Alternativ Wärmedurchlasswiderstand nach ISO 6946 |
FD | 0,8 |
Abseitenwand, Drempel (mit Hohlraum zum Dach) | FU | 0,8 |
Wände und Decken zu unbeheizten Räumen | FU | 0,5 |
Unterer Gebäudeabschluss
|
FG | 0,6 |
Für das Monatsbilanzverfahren gelten die Werte aus Tabelle 3 DIN 4108-6. Bei diesem Verfahren sind einige Werte von der Geometrie der Bodenplatte/Kellerdecke abhängig.
- B' = AG / (0,5 * P) -> Kenngröße für die Tabellenwerte
- AG ist die Grundfläche der Bodengrundfläche
- P ist der Umfang der Bodengrundfläche (an unbeheizte Räume oder an die äußere Umgebung)
-->Längen, die an beheizte Räume anschließen bleiben unberücksichtigt! (EN ISO 13370 Nr. 7.1) - Rf ist der Wärmedurchlasswiderstand der Bodenplatte
- Rw ist der Wärmedurchlasswiderstand der Kellerwand
Temperaturkorrekturfaktoren vereinfachen die Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlustkoeffizienten.
Genauere Berechnungsverfahren sind in ISO 13789 beschrieben.
Alternativ kann bei Dachräumen auch mit einem Wärmedurchlasswiderstand nach ISO 6946 Nr. 5.4.1 gerechnet werden.
Perimeterdämmung (Kellerwände bei unbeheizten Kellern)
Eine Perimeterdämmung im Zusammenhang mit den Temperaturkorrekturfaktoren ist eine Dämmung auf den erdberührten Kellerwänden von OK Bodenplatte bis zur Fassadendämmung. Die Dämmung muss einen Wärmedurchlasswiderstand von mind. 1,5 (m²K)/W haben (entspricht einer Dämmung mit >5,25 cm Dämmschichtdicke WLG 040). Luftberührten Kellerwandflächen sind bis zur Fassadendämmung oder bis OK Kellerdecke (Decke über dem unbeheizten Keller) in gleicher Qualität wie die Perimeterdämmung auszuführen.
Die Anforderungen an eine Perimeterdämmung sind in DIN V 4108-6 nicht definiert, werden jedoch in DIN V 18599-2 in Anmerkung g zu Tabelle 3 beschrieben.
Randdämmung (nicht unterkellerte Gebäude)
Eine Randdämmung ist eine zusätzliche Dämmung von Bodenplatten im Sinne der DIN EN ISO 13370. Für die Verwendung von verringerten Temperaturkorrekturfaktoren werden unterschieden:
- waagerechte Randdämmung 5m breit
- senkrechte Randdämmung 2m tief
Eine senkrechte Dämmung mit einer Tiefe von 2m wird bei nicht unterkellerten Gebäuden in der Realität eher nicht vorkommen. Eine waagerechte Randdämmung ist auch nur bei sehr großen Gebäuden sinnvoll anwendbar.
Die zusätzliche Dämmung ist bei der Berechnung der U-Werte der Regelbauteile nicht mit zu berücksichtigen.
DIN 18599
Temperaturkorrekturfaktoren wurden auch in DIN 18599-2 übernommen und werden dort unter Nr. 6.1.3.2 beschrieben (Tabelle 3).