Wärmebrücke: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. Dezember 2011, 08:17 Uhr
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Wärmebrücken ...
Bei den Rechenverfahren nach EnEV (bzw. DIN 4108-6) werden Wärmebrücken entweder mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt oder detailliert nachgewiesen.
Die Pauschalwerte sind bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche:
Zuschlag ΔUWB | Anwendungsbereich |
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0,15 W/(m²K) | Bei Gebäuden ohne Nachweis und Innendämmung |
0,10 W/(m²K) | Bei allen anderen Gebäuden ohne Nachweis |
0,05 W/(m²K) | Bei Gebäuden, bei denen die Wärmebrücken entsprechend DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt wurden oder die Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde |
Der detaillierte Nachweis von Wärmebrücken erfolgt über DIN EN ISO 10211.
Randbedingungen Erdreich
Die Wärmeleitfähigkeit von Erdreich ist in DIN 4108 Beiblatt 2 nicht angegeben. Im Regelfall kann mit einer Wärmeleitfähigkeit λ=2,0 W/mK gerechnet werden (Pauschalwert entpsr. Nr. 5.1 DIN EN ISO 13370, Tabelle D.3 und Anhang E.1 DIN V 4108-6, Nr. 6.2.4 DIN V 18599-2).
Siehe auch: Transmissionswärmeverlust