Wärmedämmstoffe: Unterschied zwischen den Versionen
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* Unter die '''Kategorie I''' fallen alle nach Bauregelliste eingeführte Dämmstoffe nach den o.g. europäischen Normen (CE-Kennzeichnung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit normgerecht hergestellter Dämmstoffe ergibt sich aus dem Nennwert multipliziert mit einem '''Sicherheitsbeiwert von 1,2'''. | * Unter die '''Kategorie I''' fallen alle nach Bauregelliste eingeführte Dämmstoffe nach den o.g. europäischen Normen (CE-Kennzeichnung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit normgerecht hergestellter Dämmstoffe ergibt sich aus dem Nennwert multipliziert mit einem '''Sicherheitsbeiwert von 1,2'''. | ||
* Werden Dämmstoffe während der Produktion fremdüberwacht, so sind sie in Kategorie II einzuordnen (CE-Kennzeichen + Fremdüberwachung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähgikeit ergibt sich aus dem Grenzwert und einem '''Sicherheitsbeiwert von 1,05'''. | * Werden Dämmstoffe während der Produktion fremdüberwacht (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall), so sind sie in Kategorie II einzuordnen (CE-Kennzeichen + Fremdüberwachung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähgikeit ergibt sich aus dem Grenzwert und einem '''Sicherheitsbeiwert von 1,05'''. | ||
[[Kategorie:Baustoffe]] | [[Kategorie:Baustoffe]] |
Version vom 27. Juli 2006, 11:29 Uhr
Die wichtigsten Wärmedämmstoffe werden in den folgenden EN-Normen genormt:
- EN 13162 Mineralwolle (MW)
- EN 13163 Expandierter Polystyrolschaum (EPS)
- EN 13164 Extrudierter Polystyrolschaum (XPS)
- EN 13165 Polyurethan-Hartschaum (PUR)
- EN 13166 Phenolharzschaum (PF)
- EN 13167 Schaumglas (CG)
- EN 13168 Holzwolle-Leichtbauplatten (WW) und Holzwolle-Mehrschichtplatten (WW-C)
- EN 13169 Blähperlit (EPB)
- EN 13170 Expandierter Kork (ICB)
- EN 13171 Holzfaserdämmstoff (WF)
Die EN 13172 enthält darüber hinaus Angaben zur Konformitätsbewertung von Dämmstoffen.
Die Zuordnung zu den Kategorien ist in den Listen der Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt:
- Unter die Kategorie I fallen alle nach Bauregelliste eingeführte Dämmstoffe nach den o.g. europäischen Normen (CE-Kennzeichnung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit normgerecht hergestellter Dämmstoffe ergibt sich aus dem Nennwert multipliziert mit einem Sicherheitsbeiwert von 1,2.
- Werden Dämmstoffe während der Produktion fremdüberwacht (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall), so sind sie in Kategorie II einzuordnen (CE-Kennzeichen + Fremdüberwachung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähgikeit ergibt sich aus dem Grenzwert und einem Sicherheitsbeiwert von 1,05.