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EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD (EN: Energy Performance of Buildings Directive, auch als EU-Gebäuderichtlinie bekannt). Mit der [[DIN 18599-X]] wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Gesetzlich wird die Richtline mit der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] in deutsches Recht umgesetzt.
EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden '''EPBD''' (EN: Energy Performance of Buildings Directive, auch als EU-Gebäuderichtlinie bekannt, zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2018/844). Mit der [[DIN 18599-X]] wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Gesetzlich wird die Richtline mit der [[Energieeinsparverordnung|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] in deutsches Recht umgesetzt.


==Anforderungen der Richtlinie==
==Anforderungen der Richtlinie==

Version vom 26. Oktober 2018, 10:38 Uhr

EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD (EN: Energy Performance of Buildings Directive, auch als EU-Gebäuderichtlinie bekannt, zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2018/844). Mit der DIN 18599-X wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Gesetzlich wird die Richtline mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) in deutsches Recht umgesetzt.

Anforderungen der Richtlinie

Die Richtlinie bestimmt die Anforderungen in Bezug auf:

  • die eine Methode zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
  • die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude,
  • die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden sollen,
  • die Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes (Energieausweisen) für Gebäude und
  • regelmäßige Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden und einer Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, wenn deren Kessel älter als 15 Jahre sind.

Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umfasst mindestens folgende Aspekte:

  • thermische Charakteristik des Gebäudes (Gebäudehülle, Innenwände usw.). Dies kann auch die Luftdichtheit umfassen,
  • Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik,
  • Klimaanlage,
  • Belüftung,
  • eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nutzgebäuden),
  • Lage und Ausrichtung der Gebäude, einschließlich des Außenklimas,
  • passive Solarsysteme und Sonnenschutz,
  • natürliche Belüftung,
  • Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas.

Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes (Energieausweis) ist ein Ausweis, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angibt.

Weblinks