Nettogrundfläche: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach DIN V 18599-8 [2018-09] kann vereinfachend eine mittlere Nettogrundfläche pro Wohnung von 80 m² verwendet werden. | Nach DIN V 18599-8 [2018-09] kann vereinfachend eine mittlere Nettogrundfläche pro Wohnung von 80 m² verwendet werden. | ||
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Version vom 24. Mai 2023, 17:10 Uhr
Die Nettogrundfläche ANGF wird unter Nr. 8.2.1 DIN V 18599-1 [2018-09] definiert. Die Fläche ist jeweils die konditionierte Nettoraumfläche ANRF nach DIN 277-1.
Für den Wohnungsbau gelten im Zusammenhang mit der energetischen Bilanzierung folgende Gleichungen:
- alle Wohngebäude: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1 * A_{Wohn} }[/math]
- EFH mit beheiztem Keller: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1/1,35 * A_N }[/math]
- EFH ohne beheiztem Keller + MFH: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1/1,20 * A_N }[/math]
- AWohn = Wohnfläche nach Wohnflächen-Verordnung
- AN = Gebäudenutzfläche nach EnEV
Für die Bilanzierung wird auch die mittlere Nettogrundfläche einer Wohnung verwendet:
- [math]\displaystyle{ A_{NGF,WE,m} = A_{NGF} / n_{WE} }[/math]
Nach DIN V 18599-8 [2018-09] kann vereinfachend eine mittlere Nettogrundfläche pro Wohnung von 80 m² verwendet werden.
Flächenberechnung nach DIN 277
Die Flächenberechnung nach DIN 277 sieht folgende Flächen vor:
Siehe auch: Bruttovolumen, Gebäudenutzfläche