Energieausweis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Oktober 2018, 10:25 Uhr
Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich:
- Energiepass (dena)
- Energiebedarfsausweis nach EnEV 2001