EPBD: Unterschied zwischen den Versionen
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| [http://data.europa.eu/eli/dir/2010/31/oj EUR-Lex] || 19.5.2010 || Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden || Niedrigstenergiegebäude (NZEB), Kontrollsystem für Energieausweise | | [http://data.europa.eu/eli/dir/2010/31/oj EUR-Lex] || 19.5.2010 || Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden || Niedrigstenergiegebäude (NZEB), Kontrollsystem für Energieausweise | ||
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| [https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-102-2023-INIT/de/pdf] || 12.04.2024 || Richtlinie 2024/XX/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden || Nullemissionsgebäude, GWP im Lebenszyklus, Renovierungspässe, Solarenergienutzung ... | |||
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Version vom 20. April 2024, 14:06 Uhr
EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EPBD (EN: Energy Performance of Buildings Directive, auch als EU-Gebäuderichtlinie bekannt, zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2018/844). Mit der DIN 18599-X wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Gesetzlich wird die Richtline mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) in deutsches Recht umgesetzt.
Anforderungen der Richtlinie
Die Richtlinie bestimmt die Anforderungen in Bezug auf:
- die eine Methode zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
- die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude,
- die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden sollen,
- die Erstellung von Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes (Energieausweisen) für Gebäude und
- regelmäßige Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden und einer Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, wenn deren Kessel älter als 15 Jahre sind.
Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EN: energy performance of buildings EPB) umfasst mindestens folgende Aspekte:
- thermische Charakteristik des Gebäudes (Gebäudehülle, Innenwände usw.). Dies kann auch die Luftdichtheit umfassen,
- Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik,
- Klimaanlage,
- Belüftung,
- eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nutzgebäuden),
- Lage und Ausrichtung der Gebäude, einschließlich des Außenklimas,
- passive Solarsysteme und Sonnenschutz,
- natürliche Belüftung,
- Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas.
Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes
Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes (Energieausweis) ist ein Ausweis, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angibt.
früher verwendete (nicht mehr gültige) Bezeichnungen:
Historie
siehe auch Gesetzliche Regeln zur Energieeffizienz (Historie)#EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
gültig ab | Regelung/Verordnung | Erläuterungen | |
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EUR-Lex | 16.12.2002 | Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, Energieausweise |
EUR-Lex | 19.5.2010 | Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | Niedrigstenergiegebäude (NZEB), Kontrollsystem für Energieausweise |
[1] | 12.04.2024 | Richtlinie 2024/XX/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom ... 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | Nullemissionsgebäude, GWP im Lebenszyklus, Renovierungspässe, Solarenergienutzung ... |
Weblinks
- Informationen zur EU-Gebäuderichtline (energie-m.de)
- PDF Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002
- PDF Richtlinie 2010/31/EU vom 19.5.2010
- PDF Richtlinie (EU) 2018/844 vom 30.5.2018