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Quelle: MIR (Anlage 11.1 Bauregelliste A, Teil 1)
Quelle: MIR (Anlage 11.1 Bauregelliste A, Teil 1)
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[[Kategorie:Baustoffe]]
[[Kategorie:Baustoffe]]

Version vom 26. Juli 2006, 15:32 Uhr

Fenster sind Sonderkonstruktionen im Sinne der Bauregelliste. Fenster mit Anforderungen an den Wärmeschutz werden nach Bauregelliste A, Teil 1 Nr. 8.5.1 (ÜH) und Nr. 8.5.2 (ÜHP) geregelt. Die Anwendung dieser Konstruktionen wird in der Richtlinie über Fenster und Fenstertüren (FenTüR) geregelt.

Fensterrahmen (Wärmedurchgangskoeffizient Uf)

Der Nennwert Uf des Fensterrahmens ist

  • nach EN 10077-2 zu errechnen
  • nach EN 12412-2 zu messen oder
  • es kann ein Messwert nach DIN 52619-3 nit einem Zuschlag verwendet werden:
    Uf = UR + 0,2 [W/(m²K)]

Quelle: RaFenTüR (Anlage 8.5 Bauregelliste A, Teil 1)

Verglasungen (Wärmedurchgangskoeffizient Ug)

Der Nennwert Ug der Fensterscheibe kann nach:

  • ...
  • ...
  • ...
  • alte UV- und kV-Werte können ohne Zuschlag als Ug-Wert weiterverwendet werden, solange dieser Wert durch Überwachung regelmäßig überprüft wird.

Quelle: MIR (Anlage 11.1 Bauregelliste A, Teil 1)

Verglasungen (Gesamtenergiedurchlassgrad g)

  • ...
  • Der Gesamtenergiedurchlassgrad nach DIN 67507 kann weiterverwendet werden, wenn er um 0,02 erhöht wird.

Quelle: MIR (Anlage 11.1 Bauregelliste A, Teil 1)