Klimaanlage

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Der Begriff Klimaanlage wird leider oft unterschiedlich definiert. Genormt werden Klimaanlagen in der DIN EN 16798-03. Hier wird folgende Definition für Klimaanlagen verwendet:

Eine Klimaanlage ist Kombination von Geräten zur Versorgung eines Raumes mit klimatisierter Luft

Damit ist eine Klimaanlage immer mit einer Bewegung der Raumluft verbunden. Bei Raumkühlsystemen wird unterschieden zwischen:

  • Klimaanlagen (Lüftungsanlagen, Gebläsekonvektoren, etc.)
  • Flächenkühlsystem (Bauteilaktivierung, Kühldecken und sonst. flächenorientierte Systeme ohne aktive Konvektion)

In den gesetzlichen Regelwerken werden Klimaanlagen wie folgt definiert:

Definition in der EPBD [2010/31/EU], Artikel 2 Nr. 15:

Eine "Klimaanlage" ist eine Kombination der Bauteile, die für eine Form der Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird oder gesenkt werden kann

Definition im GEG § 3 Nr. 18:

Eine "Klimaanlage" ist die Gesamtheit aller zu einer gebäudetechnischen Anlage gehörenden Anlagenbestandteile, die für eine Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird

Nach DIN EN 16798-1 können Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsystemen folgende Funktionen/Komponenten enthalten:

  • Zuluftventilator
  • Abluftventilator
  • Sekundärlüfter (Umluftsysteme, aktive Konvektoren)
  • Wärmerückgewinnung
  • Wärmepumpe
  • Filtration (Luftfilter)
  • Heizung
  • Kühlung
  • Befeuchtung
  • Entfeuchtung

In einer Klimaanlage ist immer eine Kühlfunktion integriert. Optional können Heizung, Befeuchtung und Entfeuchtung in einer Klimaanlage integriert werden. In einer Vollklimaanlage sind immer alle Funktionen (Heizung, Kühlung, Befeuchtung, Entfeuchtung) integriert.

Der Begriff Teilklimaanlage und die Anlagenkategorien THM-C0 bis THM-C5 werden zwar immer noch verwendet, entstammen aber alle bereits seit langem zurückgezogenen Normen (DIN SPEC 13799 [2009-12] oder DIN EN 13799 [2005-05]) und sollten nicht mehr benutzt werden.