Energieausweis

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Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich: