Energieeinsparverordnung

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Die Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - EnEV) gilt seit dem 01.02.2002. Sie wurde zuletzt im Oktober 2015 geändert.

In der Energieeinsparverordnung werden auch die europäische Regeln zur Energieeinsparung bei Gebäuden (EPBD) umgesetzt. Voraussichtlich 2018 sollen die EnEV, dass EEWärmeG und das EnEG durch ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden.


Historie

siehe auch Gesetzliche Regeln zur Energieeffizienz (Historie)

Zeitraum Regelung/Verordnung Erläuterungen
bis 1977 DIN 4108 Regelungen zum Mindestwärmeschutz
1977-1982 1. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
1982-1995 2. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten, erhöhte Anforderungen gegenüber 1. WärmeschutzV
1995-2002 3. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) Bilanzierung des Jahresheizwärmebedarfs nach einem Heizperiodenbilanzverfahren, vereinfachtes Verfahren (Bauteilnachweis) für kleine Wohngebäude
ab 2002 Energieeinsparverordnung (EnEV) Bilanzierung des Primärenergiebedarfs nach Monatsbilanzverfahren/Heizperiodenbilanzverfahren
ab vorr. 2007 Energieeinsparverordnung 2006 Neues Bilanzierungsverfahren für Nichtwohngebäude (DIN 18599-X) und Einführung des Energieausweises (Ausweis über die Gesamtenergieeffzienz)

Die Vorschriften zur Verbesserung der Energieeffizienz von Heizanlagen wurden bis zur Energieeinsparverordnung über folgende Verordnungen geregelt.

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