Luftdurchlässigkeit
Bei Luftdichtigkeitsmessungen wird mit einem Gebläse zunächst mit ein Unterdruck, dann ein Überdruck von 50 Pa (etwa Windstärke 5) hergestellt. Danach wird der Volumenstrom gemessen, der bei diesem Druck durch Gebäudefugen und andere Undichtigkeiten strömt. Der Mittelwert beider Messungen ergibt den Messwert der Dichtigkeitsmessung (n50-Wert). Um Undichtkeiten zu erkennen, können auch Nebelmaschinen eingesetzt werden.
Messungen sind nach DIN EN 13829, Verfahren A durchzuführen. Die Einteilung der Gebäude erfolgt dann je nach Anforderungen wie folgt:
EnEV
Gebäude mit bestandener Luftdichtigkeitsmessung n50 < 3 (bei Verwendung von Lüftungsanlagen n50 < 1,5)
DIN EN 832
Klassifizierung n50 sehr gut < 1 h-1 befriedrigend < 2 h-1 ausreichend < 3 h-1 mangelhaft > 3 h-1
Passivhäuser / Niedrigenergiehäuser
Bei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig. Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.