Nichtwohngebäude

Aus Energie-Wiki
Version vom 27. Oktober 2010, 19:47 Uhr von energie>Arch-m (Die Seite wurde neu angelegt: „Nichtwohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 2: alle Gebäude, die keine Wohngebäude nach § 2 Nr. 1 sind. Dazu gehören auch: * Hotels und Beherbergu…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Nichtwohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 2: alle Gebäude, die keine Wohngebäude nach § 2 Nr. 1 sind.

Dazu gehören auch:

  • Hotels und Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Gästehäuser, Ferienheime ...)
  • Kindertagesstätten
  • Schulen
  • Krankenhäuser
  • Jugendhäuser

obwohl diese Gebäude auch zu wohnähnlichen Zwecken genutzt werden.