Nettogrundfläche
Die Nettogrundfläche ANGF wird unter Nr. 8.2.1 DIN V 18599-1 [2018-09] definiert. Die Fläche ist jeweils die konditionierte Nettoraumfläche ANRF nach DIN 277-1.
Für den Wohnungsbau gelten im Zusammenhang mit der energetischen Bilanzierung folgende Gleichungen:
- alle Wohngebäude: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1 * A_{Wohn} }[/math]
- EFH mit beheiztem Keller: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1/1,35 * A_N }[/math]
- EFH ohne beheiztem Keller + MFH: [math]\displaystyle{ A_{NGF} = 1,1/1,20 * A_N }[/math]
- AWohn = Wohnfläche nach Wohnflächen-Verordnung
- AN = Gebäudenutzfläche nach EnEV
Für die Bilanzierung wird auch die mittlere Nettogrundfläche einer Wohnung verwendet:
- [math]\displaystyle{ A_{NGF,WE,m} = A_{NGF} / n_{WE} }[/math]
Nach DIN V 18599-8 [2018-09] kann vereinfachend eine mittlere Nettogrundfläche pro Wohnung von 80 m² verwendet werden.
Flächenberechnung nach DIN 277
Die Flächenberechnung nach DIN 277 sieht folgende Flächen vor:
Dabei werden der Regelfall der Raumumschließung (R) und der Sonderfall der Raumumschließung (S) unterschieden. Im Regelfall wird der Raum an allen Seiten umschlossen. Im Sonderfall werden konstruktiv fest mit dem Gebäude verbundene Flächen berücksichtigt, die nicht vollständig umschlossen sind (Loggien, Balkone, Dachterrassen, unterbaute Eingangsbereiche und Höfe sowie Außentreppen).
Siehe auch: Bruttovolumen, Gebäudenutzfläche