Nichtwohngebäude

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Nichtwohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 2: alle Gebäude, die keine Wohngebäude nach § 2 Nr. 1 sind.

Dazu gehören auch:

  • Hotels und Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Gästehäuser, Ferienheime ...)
  • Kindertagesstätten
  • Schulen
  • Krankenhäuser
  • Jugendhäuser

obwohl diese Gebäude auch zu wohnähnlichen Zwecken genutzt werden.