Heizungswasser

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Bei neuen Heizanlagen, Wärmeerzeugern, Hocheffizientzpumpen und Ventilen sollte nur noch mit aufbereitetem Heizungswasser (VDI-Richtlinie 2035) gearbeitet werden.

Heizungswasser soll:

  • Steinbildung und
  • Korossion vermeiden

Dafür muss Heizungswasser folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Sensorische Eigenschaften (kein Bodensatz, Verfärbung, Trübung oder Geruch)
  • elektrische Leitfähigkeit (salzarm 10..100 μS/cm)
  • pH-Wert (Sollwert VDI: 8,2-10 bei Aluminium: 8,2-9)
  • Gesamthärte: max. 0,3° dH (bei salzarmer Fahrweise bis 1,0 °dH)

Heizungswasser muss regelmäßig geprüft werden. Gegebenenfalls müssen die Sollwerte nachträglich angepasst werden. Sogenanntes VE (vollentsalztes) Heizungswasser ist allein kein aufbereitetes Heizungswasser.