Energieeinsparverordnung
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Die Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - EnEV) gilt seit dem 01.02.2002. Sie wurde zuletzt im Dezember 2004 geändert.
Für 2006/2007 ist die Einarbeitung der |EU-Richtlinie 2002/91/EG zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geplant. Bekannte Details der neuen Richtlinie siehe Energieeinsparverordnung 2006.
Geschichte
Zeitraum | Regelung/Verordnung | Erläuterungen |
---|---|---|
bis 1977 | DIN 4108 | Regelungen zum Mindestwärmeschutz |
1977-1982 | 1. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) | Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten |
1982-1995 | 2. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) | Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten, erhöhte Anforderungen gegenüber 1. WärmeschutzV |
1995-2002 | 3. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) | Bilanzierung des Jahresheizwärmebedarfs nach einem Heizperiodenbilanzverfahren, vereinfachtes Verfahren (Bauteilnachweis) für kleine Wohngebäude |
ab 2002 | Energieeinsparverordnung (EnEV) | Bilanzierung des Primärenergiebedarfs nach Monatsbilanzverfahren/Heizperiodenbilanzverfahren |
ab vorr. 2007 | Energieeinsparverordnung 2006 | Neues Bilanzierungsverfahren für Nichtwohngebäude (DIN 18599-X) und Einführung des Energieausweises (Ausweis über die Gesamtenergieeffzienz) |
Die Vorschriften zur Verbesserung der Energieeffizienz von Heizanlagen wurden bis zur Energieeinsparverordnung über folgende Verordnungen geregelt.
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Links
- Energieeinsparverordnung bei WikiPedia
- WärmeschutzVerordnung 1977 (ab 1.11.77)
- WärmeschutzVerordnung 1982 (ab 1.1.84)
- WärmeschutzVerordnung 1994 (ab 1.1.95)
Siehe auch: Energiebedarfsausweis