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Version vom 23. Oktober 2005, 12:53 Uhr von energie>WikiSysop

EU-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Mit der DIN 18599-X wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung gibt es noch nicht.

Anforderungen der Richtlinie

Die Richtlinie bestimmt die Anforderungen in Bezug auf:

  • die eine Methode zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
  • die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude,
  • die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender großer Gebäude, die einer

größeren Renovierung unterzogen werden sollen,

  • die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude und
  • regelmäßige Inspektionen von Heizkesseln und Klimaanlagen in Gebäuden und einer Überprüfung der gesamten Heizungsanlage, wenn deren Kessel älter als 15 Jahre sind.

Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umfasst mindestens folgende Aspekte:

  • thermische Charakteristik des Gebäudes (Gebäudehülle, Innenwände usw.). Dies kann auch die Luftdichtheit umfassen,
  • Heizungsanlage und Warmwasserversorgung, einschließlich ihrer Dämmcharakteristik,
  • Klimaanlage,
  • Belüftung,
  • eingebaute Beleuchtung (hauptsächlich bei Nutzgebäuden),
  • Lage und Ausrichtung der Gebäude, einschließlich des Außenklimas,
  • passive Solarsysteme und Sonnenschutz,
  • natürliche Belüftung,
  • Innenraumklimabedingungen, einschließlich des Innenraum-Sollklimas.

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