Energieausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz''' (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der [[Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden|EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden]].
Der '''Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz''' (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der [[Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden|EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden]].


Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der [[EnEV|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] geregelt.
Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der [[Energieeinsparverordnung |Energieeinsparverordnung (EnEV)]] geregelt.


Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich:
Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich:

Version vom 26. Oktober 2018, 12:25 Uhr

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich: