Energieausweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Energie-Wiki
energie>WikiSysop
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (7 Versionen importiert)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz''' (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der [[Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden|EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden]].
Der '''Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz''' (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der [[Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden|EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden]].


Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der [[EnEV|Energieeinsparverordnung (EnEV)]] geregelt.
Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der [[Energieeinsparverordnung |Energieeinsparverordnung (EnEV)]] geregelt.


Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich:
Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich:

Aktuelle Version vom 9. April 2021, 07:52 Uhr

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis) ist die offizielle Bezeichnung für alle Energieausweise entsprechend der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Energieausweise werden in Deutschland in Abschnitt 5 (§ 16 ff.) der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Früher waren auch folgende Bezeichnungen üblich: