Energiebedarfsausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. April 2021, 07:52 Uhr

Ein Energiebedarfsausweis (Ausweis über Energie- und Wärmebeard, Energieverbrauchskennwerte) ist ein Ausweis nach § 13 EnEV in dem die wesentlichen Werte zum Gebäudeenergiebedarf zusammengestellt werden. Den Aufbau des Ausweises regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis).

Der Energiebedarfsausweis wird vorraussichtlich ab 2007 durch den Energieausweis abgelöst.