Heizungswasser: Unterschied zwischen den Versionen

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Heizungswasser muss regelmäßig geprüft werden. Gegebenenfalls müssen die Sollwerte nachträglich angepasst werden. Sogenanntes VE (vollentsalztes) Heizungswasser ist allein kein aufbereitetes Heizungswasser.
Heizungswasser muss regelmäßig geprüft werden. Gegebenenfalls müssen die Sollwerte nachträglich angepasst werden. Sogenanntes VE (vollentsalztes) Heizungswasser ist allein kein aufbereitetes Heizungswasser.
Für Kaltwasserkreisläufe und '''Wasser in Kühlanlagen''' gilt VDI 6044.

Aktuelle Version vom 25. April 2023, 21:30 Uhr

Bei neuen Heizanlagen, Wärmeerzeugern, Hocheffizientzpumpen und Ventilen sollte nur noch mit aufbereitetem Heizungswasser (VDI-Richtlinie 2035) gearbeitet werden.

Heizungswasser soll:

  • Steinbildung und
  • Korossion vermeiden

Dafür muss Heizungswasser folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Sensorische Eigenschaften (kein Bodensatz, Verfärbung, Trübung oder Geruch)
  • elektrische Leitfähigkeit (salzarm 10..100 μS/cm)
  • pH-Wert (Sollwert VDI: 8,2-10 bei Aluminium: 8,2-9)
  • Gesamthärte: max. 0,3° dH (bei salzarmer Fahrweise bis 1,0 °dH)

Heizungswasser muss regelmäßig geprüft werden. Gegebenenfalls müssen die Sollwerte nachträglich angepasst werden. Sogenanntes VE (vollentsalztes) Heizungswasser ist allein kein aufbereitetes Heizungswasser.

Für Kaltwasserkreisläufe und Wasser in Kühlanlagen gilt VDI 6044.