Luftdurchlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== EnEV ==
== EnEV ==
Anforderungen an Gebäude mit bestandener Luftdichtigkeitsmessung:
Anforderungen an Gebäude mit bestandener Luftdichtigkeitsmessung nach [[EnEV]]:
* Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n<sub>50</sub> <= 3  
* Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n<sub>50</sub> <= 3  
* Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n<sub>50</sub> <= 1,5
* Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n<sub>50</sub> <= 1,5

Version vom 4. Mai 2005, 13:03 Uhr

Bei Luftdichtigkeitsmessungen wird mit einem Gebläse zunächst mit ein Unterdruck, dann ein Überdruck von 50 Pa (etwa Windstärke 5) hergestellt. Danach wird der Volumenstrom gemessen, der bei diesem Druck durch Gebäudefugen und andere Undichtigkeiten strömt. Der Mittelwert beider Messungen ergibt den Messwert der Dichtigkeitsmessung (n50-Wert). Um Undichtkeiten zu erkennen, können auch Nebelmaschinen eingesetzt werden.

Messungen sind nach DIN EN 13829, Verfahren A durchzuführen. Die Einteilung der Gebäude erfolgt dann je nach Anforderungen wie folgt:


EnEV

Anforderungen an Gebäude mit bestandener Luftdichtigkeitsmessung nach EnEV:

  • Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen n50 <= 3
  • Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen n50 <= 1,5

DIN 4108-6

Luftdichtheit Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus
sehr dicht n50 = 0,5..2,0 n50 = 1,0..3,0
mittel dicht n50 = 2,0..4,0 n50 = 3,0..8,0
wenig dicht n50 = 4,0..10,0 n50 = 8,0..20,0


DIN EN 832

Klassifizierung

sehr gut n50 < 1 h-1
befriedrigend n50 < 2 h-1
ausreichend n50 < 3 h-1
mangelhaft n50 > 3 h-1

Passivhäuser / Niedrigenergiehäuser

Bei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig.

Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.