Luftdurchlässigkeitsmessung

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Die Luftdurchlässigkeit wird mit einem in den 70iger Jahren entwickelten Differenzdruck-Meßverfahren (Luftdurchlässigkeitsmessung) gemessen. Dabei wird ein Ventilator dicht in die Außentür des Gebäudes eingebaut und Luft in das Gebäude geblasen oder aus ihm abgesaugt. Der im Haus entstehende Über- oder Unterdruck wird einige Zeit gehalten. Die Druckdifferenz in Folge der durch die Fugen strömenden Luft zeigt den Grad der Undichtigkeit der Gebäudehülle an.

Die Luftdurchlässigkeitsmessung ist in DIN EN ISO 9972 (früher: DIN EN 13829 - auch als Blower-Door-Messung bekannt) genormt. Bei dieser Messung wird mit einem Gebläse zunächst ein Unterdruck, dann ein Überdruck von 50 Pa (etwa Windstärke 5) hergestellt. Nach dem Druckaufbau (Unterdruck/Überdruck) wird jeweis der Volumenstrom gemessen, der bei diesem Druck durch Gebäudefugen und andere Undichtigkeiten strömt. Der Mittelwert beider Messungen ergibt den Messwert der Luftdurchlässigkeitsmessung (n50-Wert). Um Undichtigkeiten zu erkennen, können auch Nebelmaschinen eingesetzt werden.

Der Messwert einer Luftdurchlässigkeitsmessung ist stets von einer natürlichen Lüftungsrate oder der Lüftungsrate über eine mechanische Lüftung (Lüftungsanlage) zu unterscheiden.

Zur Qualitätssicherung bzw. für den energetischen Nachweis sind bestimmte Messverfahren und Zielwerte für die Luftdurchlässigkeit vorgeschrieben (siehe Luftdurchlässigkeit).

Flächen / Volumen

Für die Berechnung der Flächen und Volumen nach DIN EN ISO 9972 gelten in Deutschland (Nationaler Anhang) folgende Regeln:

  • Hüllfläche AE: Hüllfläche des Gebäudes nach Gesamtinnenmaßen (jeweils Innenkante der Außenwände, Bodenplatte bzw. Dachfläche ohne Abzug innerer Trennwände und Decken). Zur Hüllfläche gehören auch Wände und Böden im Erdreich und Wände zu angrenzenden Gebäuden. Für größere Gebäude (Länge und Breite ≥30m und mind. 15 m Höhe) kann die Hüllfläche nach DIN V 18599-1 als Bezugsgröße verwendet werden.
  • Luftvolumen VL: Im NA wird das Luftvolumen entsprechend dem Netto-Rauminhalt nach DIN 277 berechnet: VL = ANRF hR, wobei Hohlräume in Doppelböden oder abgehängten Decken nicht berücksichtigt werden.

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