Mindestluftwechsel

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Unter Mindestluftwechsel wird der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Luftwechsel bezeichnet.

EnEV

Nach §5(2) EnEV sind Gebäude so "auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist."