Nichtwohngebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Oktober 2010, 20:47 Uhr
Nichtwohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 2: alle Gebäude, die keine Wohngebäude nach § 2 Nr. 1 sind.
Dazu gehören auch:
- Hotels und Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Gästehäuser, Ferienheime ...)
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Krankenhäuser
- Jugendhäuser
obwohl diese Gebäude auch zu wohnähnlichen Zwecken genutzt werden.
Siehe auch: Wohngebäude