Nichtwohngebäude: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Energie-Wiki
energie>Arch-m (Die Seite wurde neu angelegt: „Nichtwohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 2: alle Gebäude, die keine Wohngebäude nach § 2 Nr. 1 sind. Dazu gehören auch: * Hotels und Beherbergu…“) |
K (1 Version importiert) |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 9. April 2021, 07:53 Uhr
Nichtwohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 2: alle Gebäude, die keine Wohngebäude nach § 2 Nr. 1 sind.
Dazu gehören auch:
- Hotels und Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Gästehäuser, Ferienheime ...)
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Krankenhäuser
- Jugendhäuser
obwohl diese Gebäude auch zu wohnähnlichen Zwecken genutzt werden.
Siehe auch: Wohngebäude