Verglasungen Dachflächen: Unterschied zwischen den Versionen

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* Sheddächer
* Sheddächer


Lichtbänder sind nach dieser Definition Lichtkuppeln in Dachflächen mit einem Seitenverhältnis a<sub>s</sub>/b<sub>s</sub>>5.
Lichtbänder sind nach dieser Definition spezielle Fälle von Lichtkuppeln.


'''Dachflächenfenster''' werden in der DIN V 18599-4 nicht erwähnt, sind jedoch im Sinne dieser Norm Fenster.
'''Dachflächenfenster''' werden in der DIN V 18599-4 nicht erwähnt, sind jedoch im Sinne dieser Norm Fenster.
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* Dachflächenfenstern
* Dachflächenfenstern


Hier werden entspr. der Auslegung des DIBT (13.Staffel) unter '''Lichtbändern''' nur Dachlichtbänder aus Kunststoff nach DIN EN 14963 verstanden. '''Lichtkuppeln''' sind nach dieser Auslegung nur Lichtkuppeln nach DIN EN 1873. Alle anderen Verglasungen (mit Ausnahme der Dachflächenfenster) in Dachflächen werden als "Glasdächer" definiert.
Hier werden entspr. der Auslegung des DIBT (13.Staffel) unter '''Lichtbändern''' nur Dachlichtbänder aus Kunststoff nach DIN EN 14963 verstanden. '''Lichtkuppeln''' sind nach dieser Auslegung nur Lichtkuppeln nach DIN EN 1873. Lichtkuppeln nach DIN EN 1873 haben eine Öffnungsweite (bzw. Durchmesser) von max. 2,50m und eine Öffnungslänge von max. 3,00 m. Alle anderen Verglasungen (mit Ausnahme der Dachflächenfenster) in Dachflächen werden als "Glasdächer" definiert.





Version vom 2. Mai 2011, 12:36 Uhr

Bei den Verglasungen in Dachflächen unterscheidet die DIN V 18599-4 in folgende Dachoberlichter (Nr. 5.2.2 S.20 und 5.5.2):

  • Lichtkuppel
  • Lichtbänder
  • Sheddächer

Lichtbänder sind nach dieser Definition spezielle Fälle von Lichtkuppeln.

Dachflächenfenster werden in der DIN V 18599-4 nicht erwähnt, sind jedoch im Sinne dieser Norm Fenster.

Die EnEV unterscheidet bei der Definition des Refernzgebäudes (Anlage 2, Tabelle 1 unter Nr. 1.1.2) zwischen:

  • Glasdächern
  • Lichtbändern
  • Lichtkuppen und
  • Dachflächenfenstern

Hier werden entspr. der Auslegung des DIBT (13.Staffel) unter Lichtbändern nur Dachlichtbänder aus Kunststoff nach DIN EN 14963 verstanden. Lichtkuppeln sind nach dieser Auslegung nur Lichtkuppeln nach DIN EN 1873. Lichtkuppeln nach DIN EN 1873 haben eine Öffnungsweite (bzw. Durchmesser) von max. 2,50m und eine Öffnungslänge von max. 3,00 m. Alle anderen Verglasungen (mit Ausnahme der Dachflächenfenster) in Dachflächen werden als "Glasdächer" definiert.