Wärmedämmstoffe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zuordnung zu den Kategorien ist in den Listen der Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt:
Die Zuordnung zu den Kategorien ist in den Listen der Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt:
* Unter die '''Kategorie I''' fallen alle nach Bauregelliste eingeführte Dämmstoffe nach den o.g. europäischen Normen (CE-Kennzeichnung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit normgerecht hergestellter Dämmstoffe ergibt sich aus dem Nennwert multipliziert mit einem '''Sicherheitsbeiwert von 1,2'''.
* Unter die '''Kategorie I''' fallen alle nach Bauregelliste eingeführte Dämmstoffe nach den o.g. europäischen Normen (CE-Kennzeichnung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit normgerecht hergestellter Dämmstoffe ergibt sich aus dem Nennwert multipliziert mit einem '''Sicherheitsbeiwert von 1,2'''.
* Werden Dämmstoffe während der Produktion fremdüberwacht, so sind sie in Kategorie II einzuordnen (CE-Kennzeichen + Fremdüberwachung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähgikeit ergibt sich aus dem Grenzwert und einem '''Sicherheitsbeiwert von 1,05'''.
* Werden Dämmstoffe während der Produktion fremdüberwacht (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall), so sind sie in Kategorie II einzuordnen (CE-Kennzeichen + Fremdüberwachung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähgikeit ergibt sich aus dem Grenzwert und einem '''Sicherheitsbeiwert von 1,05'''.


[[Kategorie:Baustoffe]]
[[Kategorie:Baustoffe]]

Version vom 27. Juli 2006, 13:29 Uhr

Die wichtigsten Wärmedämmstoffe werden in den folgenden EN-Normen genormt:

Die EN 13172 enthält darüber hinaus Angaben zur Konformitätsbewertung von Dämmstoffen.

Die Zuordnung zu den Kategorien ist in den Listen der Technischen Baubestimmungen der Länder geregelt:

  • Unter die Kategorie I fallen alle nach Bauregelliste eingeführte Dämmstoffe nach den o.g. europäischen Normen (CE-Kennzeichnung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit normgerecht hergestellter Dämmstoffe ergibt sich aus dem Nennwert multipliziert mit einem Sicherheitsbeiwert von 1,2.
  • Werden Dämmstoffe während der Produktion fremdüberwacht (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall), so sind sie in Kategorie II einzuordnen (CE-Kennzeichen + Fremdüberwachung). Der Bemessungswert der Wärmeleitfähgikeit ergibt sich aus dem Grenzwert und einem Sicherheitsbeiwert von 1,05.