Wohngebäude

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Wohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 1: "Gebäude, die nach Ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen"

Dazu zählen auch:

  • Wohnheime

Alle anderen Gebäude zählen zu den Nichtwohngebäuden. Dazu gehören auch:

  • Hotels und Beherbergungsstätten (Jugendherberge, Gästehäuser, Ferienheime ...)
  • Kindertagesstätten
  • Schulen
  • Krankenhäuser
  • Jugendhäuser

obwohl diese Gebäude auch zu wohnähnlichen Zwecken genutzt werden.