Wohnungszentrale Anlagen

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Die Bewertung von wohnungszentralen Anlagen ist nach EnEV und DIN 4701-10 nicht vorgesehen. In diesem Fall kann man entweder nach §3 Abs. 3 Nr. 3 EnEV (sonstige Wärmeerzeuger, für die keine Regeln der Technik vorliegen) vorgehen oder eine Analogie zu DIN 18599 herstellen.

In DIN 18599-1 werden in solchen Fällen die technischen Verluste der einzelnen Anlagen einzeln berechnet. Die Summe dieser Verluste wird anschließend auf die gesamte Zone verteilt. Siehe dazu Nr. 7.3 Fall 2 in DIN 18599-1.