Zonierung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Ausnahmen bei Gebäuden bis zu 1000 m² regelt EnEV 2007, Anlage 2, Nr. 2.3.3 (Ein-Zonen-Modell) | * Ausnahmen bei Gebäuden bis zu 1000 m² regelt EnEV 2007, Anlage 2, Nr. 2.3.3 (Ein-Zonen-Modell) | ||
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Aktuelle Version vom 9. April 2021, 06:54 Uhr
Zonierung |
Primärenergiebedarf |
Endenergiebedarf |
Technische Verluste |
Nutzenergiebedarf |
Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen |
Transmissionswärme |
Lüftungswärme |
Innere Wärme |
Solarstrahlung |
Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser |
Nutzenergiebedarf der Beleuchtung
Baustoffe |
Anlagentechnik |
Sommerlicher Wärmeschutz |
Mindestwärmeschutz
Die Zone ist die grundlegende räumliche Berechnungseinheit für eine Energiebilanz. Gebäude mit unterschiedlichem Bedarf an Nutzenergie innerhalb des Gebäudes werden in Zonen aufgeteilt.
- Gebäudebereiche einer Zone müssen nicht räumlich miteinander verbunden sein (z.B. Teeküchen im EG und im 2.OG)
- Zonen mit einer Fläche von nicht mehr als 3% der gesamten Nettogrundfläche des Gebäudes dürfen einer anderen Zone zugerechnet werden (EnEV 2007, Anlage 2, Nr. 2.3.1)
- Die Nutzungen 1 und 2 nach DIN V 18599-10 dürfen zusammengefasst werden (EnEV 2007, Anlage 2, Nr. 2.3.1)
- Für Nutzungen, die nicht in DIN V 18599-10 aufgeführt sind, kan die Nutzung Nr. 17 verwendet werden (EnEV 2007, Anlage 2, Nr. 2.3.2)
- Ausnahmen bei Gebäuden bis zu 1000 m² regelt EnEV 2007, Anlage 2, Nr. 2.3.3 (Ein-Zonen-Modell)
Siehe auch: Gebäudenutzfläche, Nettogrundfläche