Rollladenkasten
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Nach DIN 4108-2 [2013-02] werden im Anhang A verschiedene Typen von Rollladenkästen unterschieden:
- Einbaurolladenkästen, Aufsatzkästen oder Sturzrollladenkästen werden jeweils oberhalb des Fensters eingebaut und sind nicht Bestandteil des Fensters (linkes Bild)
- Vorbaukästen werden auf den Fensterrahmen oder auf die Wand (einschl. Wärmedämmung) aufgesetzt (rechtes Bild)
- Mini-Aufsatzkästen sind Bestandteil der Fensterkonstruktion und sitzen oberhalb des Fensters
Einbaurollädenkästen, Aufsatzkästen oder Sturzrolladenkästen:
- können entweder mit dem U-Wert des Rolladenkastens als opakes Bauteil berücksichtig werden (linkes Bild Fläche AR) oder
- werden der Wandfläche AAW zugeschlagen und dann als Wärmebrücke nach DIN 4108 Beiblatt 2 berücksichtigt. In den Zuschlägen nach Kategorie A bzw. B sind immer auch thermische Verluste durch Rollladenkästen berücksichtigt. Siehe dazu auch Bild 29, Tabelle 108 DIN 4108 Beiblatt 2 [2019-06].
Vorbaukästen:
- bleiben in der Regel unberücksichtigt, wenn sie außerhalb der thermischen Gebäudehülle (auf dem Rahmen oder auf der Dämmung) befestigt werden
Mini-Aufsatzkästen:
- werden immer der Fensterfläche AW zugeschlagen und im Rahmen der Berechnung des U-Wertes des Fensters berücksichtigt (rechtes Bild). Siehe dazu auch Bild 30, Tabelle 108 DIN 4108 Beiblatt 2 [2019-06].
Mindestwärmeschutz
Im Bereich des Rollladenkastens ist für das gesamte Rollladenbauteil ein mittlerer Wärmedurchlasswiderstand von Rm ≥ 1,0 m²K/W zu gewährleisten (Nr. 5.1.3 DIN 4108-2 [2013-02]). Im Bereich des Deckels muss ein Wärmedurchlasswiderstand von Rm ≥ 0,55 m²K/W vorhanden sein.