Beheizte Räume
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Beheizte Räume sind Räume, die aufgrund ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden. (Definition nach § 2 Nr. 4 EnEV)
Beheizte Räume sind Räume, die aufgrund ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung direkt oder durch Raumverbund beheizt werden. (Definition nach § 2 Nr. 4 EnEV)