Gebäudeenergiegesetz

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Das Gebäudeenergiegesetz (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - GEG) gilt seit dem 01.11.2020.

Das Gebäudeenergiegesetz löste ab 2020 die Regelungen des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Es setzt auch die europäische Regeln zur Energieeinsparung bei Gebäuden (EPBD) um.

Historie

siehe auch Gesetzliche Regeln zur Energieeffizienz (Historie)#Gebäudeenergiegesetz (GEG)

gültig ab Regelung/Verordnung Erläuterungen
PDF 01.11.2020 Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8.8.2020 Zusammenfassung von EnEG, EnEV und EEWärmeG sowie Definition des nZEB-Standards
- 01.01.2023 Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 20.07.2022 Änderung der Berechnung von Strom aus EE, Erhöhung Anforderungen PE-Bedarf für neue Gebäude auf 55% des Referenzgebäudes